Gemeinschaftskunde

Die Fächer Gemeinschaftskunde und Religion sind die einzigen, die in der Landesverfassung Baden-Württembergs in Art.21 und Art.18 explizit erwähnt werden. Für die hervorgehobene Stellung des Fachs Gemeinschaftskunde lassen sich als Begründung die Lehren des Zweiten Weltkriegs heranziehen.
In diesem Sinne sollen die Schüler zu mündigen Bürgern erzogen werden, um selbstständiges Denken, rationales Urteilen und sozial verantwortliches Handeln zu erlernen und Einsichten in politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Zusammenhänge zu gewinnen.

Theorie und Praxis gehen dabei Hand in Hand. So bietet das KFG vielfältige praktische Handlungsfelder wie beispielsweise die Debattier-AG, das BOGY als Berufsorientierung, Betriebserkundungen sowie Besuche des Berufsinformationszentrums, des Amtsgerichts und des Landtags an. Fachleute werden in den Unterricht eingeladen. So diskutierte der Heidelberger Bundestagsabgeordnete Lothar Binding (SPD) im März 2017 mit Schülern der Oberstufenkurse.

Nachhaltige Erkenntnisse gewinnen Schüler in kursspezifischen Exkursionen. Schwarze Null, Eurokrise, Erbschaftssteuerreform – wie und wo kann diesen Wirtschaftsthemen besser aktuell nachgegangen werden als in Frankfurt? So kam z. B. der vierstündige Gemeinschaftskunde-Kurs der Jahrgangsstufe 2 im Schuljahr 2016/17 in der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bank mit Fachleuten zusammen, die neueste Informationen zur Geldpolitik vermittelten und sich den kritischen Schülerfragen zu Themen aus der Wirtschaftspolitik stellten, wie z. B. Steuerreformvorhaben und soziale Gerechtigkeit.

Nebenbei ergab sich die Klärung eines interessanten Nebenaspekts: Was stellt das Logo der Deutschen Bank dar? Was steckt hinter dem Quadrat mit dem diagonalen Balken? Es soll für Präzision, Dynamik und Interaktion stehen.

Die Vielfalt politischer Aspekte greift der GK-Unterricht ab Klasse 8 auf. Im Kurssystem wird Gemeinschaftskunde von allen Schülern obligatorisch 2-stündig belegt und ist auch als 4-stündiges Schwerpunktfach wählbar, in dem die schriftliche Abiturprüfung abgelegt werden kann.